Sortenbestimmungen 2021

Mehrmals im Jahr nehmen wir Sortenproben von Kirschen, Pflaumen, Äpfeln und Birnen an. Die Proben legen wir Mitgliedern der Pomologischen Kommission des Pomologenvereins zur Bestimmung vor. Beachten Sie bitte hierzu auch unser Merkblatt.

 

 

Termin

 

19.09., 10-17 Uhr

 

 

03.10., 11-16 Uhr

 

 

 

 

17.10., 11-16 Uhr

 

Obstart

 

Apfel+Birne

 

 

Apfel+Birne

 

 

 

 

Apfel+Birne

Ort

 

Kleingartenanlage Bismarckhöhe (Eingang Scharpenberg / Ecke Ludwig-Wolker-Str.), Garten 22

"Mülheimer Obstgarten im Kloster Saarn" im - wie gesagt - Kloster Saarn; sollte die Veranstaltung coronabedingt ausfallen findet die Sortenannahme am selben Tag von 11-16 Uhr wieder in der KGA Bismarckhöhe, Garten 22 statt

 

KGA Bismarckhöhe, Garten 22


Merkblatt Sortenbestimmung

 

  • Für die Bestimmung werden 5-7 Früchte (desselben Baumes!) benötigt. Die Früchte sollen gut ausgereift, idealer Weise von der Südseite des Baumes und dort aus dem oberen Drittel sein.

     

  • Bitte nur gesundes, unverletztes Obst (kein Fallobst) abgeben. Möglichst auf Madenfreiheit achten, da Obstmaden viele innere Bestimmungsmerkmale der Früchte zerstören.

     

  • Bitte keine Früchte per Post schicken! Die Proben können an festen Terminen oder nach Terminabsprache bei uns abgegeben werden.

     

  • Bei selteneren Sorten können bis zum Vorlegen des Bestimmungsergebnisses einige Wochen vergehen. Mitunter ist eine Bestimmung nicht möglich (z.B. bei Zufallssämlingen, untypisch ausgeprägten Früchten, bei altersbedingter Kleinfrüchtigkeit etc).

     

  • Die Aufwandsentschädigung beträgt 5 € pro Probe; der Betrag ist bei Abgabe der Früchte zu entrichten. Sollten Proben nicht bestimmt werden können wird die (ggf. anteilige) Aufwandsentschädigung erstattet. Für Mitglieder und Sammlungspartner des Mülheimer Obstgarten e.V. ist die Sortenbestimmung kostenfrei.

 

Tipp: Stellen Sie – z.B. durch einen einfachen Baumplan - sicher, dass Sie die Ergebnisse der Bestimmung anschließend dem jeweiligen Baum zuordnen können.

 

 

Und der guten Ordnung halber: Sie bekommen die eingereichten Proben nicht zurück.

 

 

Stand: August 2021